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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Reaktive psychische Störungen als Unfallfolge - aus neurologisch-psychiatrischer Sicht

Autor/in:

Grobe, Thomas

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2002, 98(02), Seite 68-71, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490

Jahr:

2002

Der Text ist von:
Grobe, Thomas

Der Text steht in der Zeitschrift:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 98(02), Seite 68-71

Den Text gibt es seit:
2002

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Inhalt des Artikels ist die Erörterung der Rechtslage bei reaktiven psychischen Störungen als Unfallfolge, sowie die Grundlagen der medizinischen Begutachtung solcher Fälle aus neurologisch-psychiatrischer Sicht.

Reaktive psychische Störungen nach Unfällen werden in Gutachten oft sehr unterschiedlich beurteilt. Mit der Wende „weg von der Neurose, hin zum Trauma“ haben sich auch die diagnostischen Kriterien der posttraumatischen Belastungsstörung mehr zum subjektiven Erleben des Betroffenen verlagert.

Der gestiegene Wert der körperlichen und seelischen Unversehrtheit wirkt sich nicht nur auf die Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme aus. Durch steigende Fallzahlen werden auch häufiger psychiatrisch-psychotherapeutische Gutachter ohne breite sozialmedizinische Erfahrung beauftragt. Die laufende Rechtsprechung stellt psychische Störungen nach Unfällen in weitem Umfang unter den Versicherungsschutz.

Die Vorgaben des BSG für die Bewertung länger bestehender psychischer Störungen werden aber nicht immer ausreichend beachtet. Die Wissenschaft wird vor allem mit der Frage überfordert, welche Unfallfolgen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und des sozialen Entschädigungsrechts fallen sollen.

Die normativen Vorgaben zur Überwindung reaktiver Störungen müssen deutlich herausgestellt werden. Eine stille Umkehr der Beweislast hätte eine final ausgerichtete Versorgung zur Folge. Notwendig ist daher eine breite Diskussion der Beurteilungsgrundlagen. Klare Beurteilungsregeln dienen nicht nur den Betroffenen und dem Ansehen der Institutionen, sie fördern vor allem den Rechtsfrieden.

Wo bekommen Sie den Text?

Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
https://www.medsach.de

Referenznummer:

R/ZS0151/0030

Informationsstand: 10.04.2002