Die Gemeinsamen Empfehlungen sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, mit dem zentrale Anliegen des Bundesteilhabegesetzes verfolgt werden: die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Mit dem
BTHG und seinen verbindlicheren Regelungen der Zusammenarbeit wurden diese beiden Ziele deutlich gestärkt. Leistungen sollen „wie aus einer Hand“ erscheinen, auch wenn sie von rechtlich selbstständigen Rehabilitationsträgern eigenverantwortlich erbracht werden. Gesetzliche Bestimmungen allein reichen nicht aus: Für die praktische Zusammenarbeit braucht es die Konkretisierung der Vorschriften durch untergesetzliche Regelungen in Form von Gemeinsamen Empfehlungen. Sie geben den beteiligten Trägern und der Sozialverwaltung die Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zu verständigen.
Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf Ebene der BAR mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen. Bisherige Erfahrungen mit dem Instrument „Gemeinsame Empfehlungen“ (GE) hatten gezeigt: Das Verfahren der Erarbeitung
bzw. der Überarbeitung einer GE ist kompliziert, an etlichen Stellen unklar. Immer wieder traten in der Vergangenheit Fragen zu formalen Aspekten auf, allem voran zu Beteiligung/Benehmen/Zustimmung/Beitritt/Orientierung im Verhältnis der einzelnen Trägerbereiche zu einer Gemeinsamen Empfehlung. Auch bestanden mitunter unterschiedliche Auffassungen darüber, wie und in welcher Rolle die verschiedenen Beteiligten ihre Perspektiven in die Erarbeitung Gemeinsamer Empfehlungen einbringen, insbesondere während der Arbeit in den Fachgruppen. Weitere Auswirkungen sind - je nach Betrachtungsperspektive - lange Zeiträume von der inhaltlichen Erarbeitung einer GE in einer Fachgruppe bis zu ihrem In-Kraft-Treten.
Aktuelle Entwicklungen im formalen Verfahren Gemeinsamer Empfehlungen haben gezeigt, wie wichtig es sei, diesen Prozess transparenter, verständlicher und handhabbarer zu gestalten. Auf Beschluss des Vorstandes der BAR sollten deshalb die Schwachstellen beim Verfahren der Erarbeitung und der Überarbeitung Gemeinsamer Empfehlungen ermittelt und bestehende Verbesserungspotenziale für neue Verfahrensgrundsätze genutzt werden.
Hauptziele waren insbesondere mehr
- Klarheit
- Verständlichkeit
- und Transparenz
herzustellen.
In einer Arbeitsgruppe unter Leitung von
Dr. Anna Robra (
BDA) und Ingo Schäfer (
DGB) als Vertreter der Selbstverwaltung sowie in verschiedenen Gesprächsformaten haben sich Vertreterinnen und Vertreter abgestimmt: Die bestehenden Regularien wurden klarer strukturiert, unnötige Formalien wurden gestrichen und erforderliche Ergänzungen vorgenommen. Die so erarbeiteten „Verfahrensgrundsätze für Gemeinsame Empfehlungen“ wurden vom Vorstand in seiner Sitzung am 3. Dezember 2018 einstimmig beschlossen und für eine Veröffentlichung freigegeben. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden für ihre Beiträge zu diesem Ergebnis „Verfahrensgrundsätze für Gemeinsame Empfehlungen".
[Aus: Information der Herausgebenden]