Selbsthilfe leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen. In Selbsthilfegruppen finden von einer Krankheit betroffene Menschen und ihre Angehörigen zusammen. Aufgrund der eigenen Betroffenenkompetenz gibt die Selbsthilfe wertvolle und unverzichtbare Impulse auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert.
Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung der Folgen ihrer Krankheit. Ihre Angebote sind während des gesamten Rehabilitationsprozesses von Bedeutung und tragen so zur dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolgs bei. Nach § 26 SGB IX sollen die Rehabilitationsträger zur Sicherung der Zusammenarbeit Gemeinsame Empfehlungen vereinbaren. Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ erläutert, wie und in welchem Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden.
Gerade wegen ihrer unmittelbaren Nähe zu den Menschen mit Behinderungen kommt der Gemeinsamen Empfehlung eine wichtige Rolle zur Erreichung einer inklusiven Gesellschaft zu. In der Gemeinsamen Empfehlung werden, neben den finanziellen Möglichkeiten zur Förderung der Selbsthilfe, insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung, jetzt auch infrastrukturelle und ideelle Unter-tützungsmöglichkeiten der Selbsthilfe berücksichtigt, die von allen Vereinbarungspartnern geleistet werden können.
Die vorliegende aktualisierte Fassung der Gemeinsamen Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ umfasst eine redaktionelle Anpassung an die Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes.
[Aus: Information der Herausgebenden]