Inhaltliche Angaben
Beschreibung:
Das steht in dem Text:
Beratung, Fallmanagement und Teilhabeplanung im Kontext von Rehabilitation und Teilhabe sind nicht zuletzt durch die aktuellen Vorhaben wie dem Bundesteilhabegesetz in den Mittelpunkt des Interesses in der Fachöffentlichkeit gerückt. Unser gegliedertes und funktional ausdifferenziertes Sozialleistungssystem steht dabei auf dem Prüfstand steht. Die Prüffrage ist anspruchsvoll: Wie gelingt es besser - und über die jeweiligen Logiken der einzelnen Akteure hinaus - die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und die dafür aufgewendeten Ressourcen optimaler zu nutzen? „Personenzentrierung“ und „Individualisierung“ sind dabei im gesamten Reha-Prozess zentral.
Eine Antwort darauf kann umfassende Beratung sein, die an den Bedarfen einer Person ansetzt und den gesamten Reha-Prozess aus dieser Perspektive mitgestaltet. Beratung als eigene Leistung zu begreifen, die dazu notwendige Professionalisierung von Beratung voranzubringen - dafür stehen die Trägerübergreifenden Beratungsstandards. Mit ihnen ist es erstmals gelungen, auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung guter Beratung in der Rehabilitation zu entwickeln und zu konsentieren, die bundesweit und für alle Reha-Träger Wirkung entfalten können.
Diese Denk- und Umsetzungsprozesse bieten auch eine Chance für die Gestaltung notwendiger Modernisierungsprozesse bei den Leistungsträgern. Nicht ausgespart werden Spannungsfelder und Widersprüche zum Beispiel zwischen der Orientierung an der Organisation und dem Ratsuchenden, in der sich gerade Beratungsfachkräfte bewegen.
Die Mitglieder der BAR haben beschlossen, das Thema „Beratung“ im Zeitraum 2016-2018 auch trägerübergreifend als ein zentrales Vorhaben aufzugreifen und weiter auszugestalten. Die BAR wird dazu weitere Informationen, Aufträge und Ergebnisse auch über Ihre Internetseite zugänglich machen.