Bei der Erarbeitung der indikationsspezifischen Rahmenempfehlungen zur ambulanten pneumologischen Rehabilitation hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. neben dem am 01. Juli 2001 in Kraft getretenen
SGB IX auch die
ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), die eine weiter entwickelte Version der ICIDH darstellt und im Mai 2001 von der Vollversammlung der
WHO verabschiedet wurde, berücksichtigt.
Beide Klassifikationssysteme beziehen sich auf das bio-psycho-soziale Modell. Dieses lag bereits den Rahmenempfehlungen zur ambulanten kardiologischen, neurologischen dermatologischen, onkologischen Rehabilitation, zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen zu Grunde.
Dies gilt auch für den Allgemeinen Teil der Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation vom 20. Oktober 2000, mit dessen Anpassung an die
ICF daher keine inhaltlichen Veränderungen verbunden sind. Zu den wesentlichen Neuorientierungen gehört die Entwicklung von einem linearen Modell der Krankheitsfolgen hin zu einem dynamischen Modell der funktionalen Gesundheit beziehungsweise Behinderung. Wurden bisher mit der ICIDH vor allem Krankheitsfolgen unter dem Aspekt der damit verbundenen Defizite beschreiben, besteht mit der
ICF die Möglichkeit, sowohl Defizite als auch Ressourcen einzubeziehen.
Die so entstehenden Bilder der Funktionsfähigkeit stellen sicher, dass der Blick sich nicht wie bisher nur auf das Defizitäre richtet, sondern sich bewusst auf (noch) vorhandene Ressourcen weitet. Mit diesem Modell der Wechselwirkungen sowohl zwischen den einzelnen Komponenten der funktionalen Gesundheit beziehungsweise deren Beeinträchtigungen als auch zwischen den Gesundheitsproblemen einer Person und ihren Kontextfaktoren (Umweltfaktoren, personbezogene Faktoren) gelingt es, den gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen zu berücksichtigen.
[Aus: Vorwort]