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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen

Bibliographische Angaben

Obertitel:

REHA Vereinbarungen

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Quelle:

Frankfurt am Main: Eigenverlag, 2005, Vollständig überarbeitete Neuauflage, 56 Seiten, ISSN: 0933-8462

Jahr:

2005

Der Text ist von:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Den Text gibt es seit:
2005

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen und zur ambulanten neurologischen sowie ambulanten kardiologischen Rehabilitation sind schon seit dem Jahr 2000 in Kraft. Als begriffliches Bezugssystem hierfür diente damals die ICIDH (Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen), die Vorgängerin der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).

Das biopsychosoziale Modell, auf dem die ICF basiert, wurde gegenüber dem Krankheitsfolgemodell der ICIDH erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit betroffener Menschen besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt (Kontextfaktoren: Umweltfaktoren, personbezogene Faktoren). Die ICF ermöglicht, die biologischen, psychosozialen und individuellen Aspekte eines Gesundheitsproblems miteinander zu verknüpfen (Modell der Wechselwirkung).

Die drei neueren Rahmenempfehlungen für die Indikationen Dermatologie, Psychosomatik und Onkologie wurden bereits auf der Basis der ICF erstellt und zum 01. April 2004 zusammen mit dem an die ICF angepassten allgemeinen Teil der Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation in Kraft gesetzt. Deshalb ergab sich die Notwendigkeit einer ICF-Anpassung der drei Rahmenempfehlungen aus dem Jahr 2000. Die Überarbeitung erfolgte auf BAR-Ebene unter Einbindung der Arbeitsgruppe UMSETZUNG DER ICF und der Beratung im Sachverständigenrat der Ärzte. Somit liegen nun sämtliche Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation im Allgemeinen Teil und in den jeweiligen (indikationsspezifischen) Besonderen Teilen in einer ICF angepassten Form vor.

Vorstand und Geschäftsführung danken allen Beteiligten, die an der Anpassung mitgewirkt haben, so dass die Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen und zur ambulanten neurologischen sowie zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation am 01. Dezember 2005 in Kraft treten konnten.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
https://www.bar-frankfurt.de/publikationen/

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
https://www.bar-frankfurt.de/publikationen/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/NV1367D

Informationsstand: 20.09.2019