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Dokumentart(en): Buch/Monografie Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Gemeinsame Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Gemeinsame Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 51 SGB IX

Bibliographische Angaben

Obertitel:

REHA Vereinbarungen

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Quelle:

Frankfurt am Main: Eigenverlag, 2022, 20 Seiten, ISBN: 978-3-943714-35-7

Jahr:

2022

Der Text ist von:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Den Text gibt es seit:
2022

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Nach § 51 Abs. 1 Satz 3 SGB IX konkretisieren die zuständigen Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen (§§ 26 und 37 SGB IX) die den Einrichtungen in § 51 SGB IX auferlegten Pflichten. Vor dem Hintergrund der Erreichung von Inklusion ist dabei vorrangiges Ziel, über die Herstellung eines einheitlich sachgerechten Niveaus der Leistungserbringung unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Anforderungen die Eingliederung in eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Voraussetzung für eine gelingende berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Zusammenarbeit insbesondere von Rehabilitationsträgern und Einrichtungen auf Basis des Sozialgesetzbuches (SGB) IX, der Leistungsgesetze (SGB II, SGB III, SGB VI, SGB VII, BVG1) und dieser Gemeinsamen Empfehlung. Hierbei gilt als zentrale Maßgabe, dass stets der Mensch im Mittelpunkt steht und aktiv einzubeziehen ist.

Vor dem Hintergrund der übergreifenden Zielsetzungen von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen vereinbarten
  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
  • die Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
unter Beteiligung

  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke,
  • des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke,
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation,
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren,
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
und

  • der Verbände von Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderungen
die vorliegende Gemeinsame Empfehlung.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
https://www.bar-frankfurt.de/publikationen/

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/NV0636N

Informationsstand: 10.08.2022