In der Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Erkrankungen der Bewegungsorgane (rheumatische Erkrankungen) sind wichtige Krankheitsbilder sowie Grundlagen, Ziele und Inhalte der in Betracht kommenden Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe dargestellt.
Mit dem Sammelbegriff Rheuma beziehungsweise rheumatische Erkrankungen wird eine Vielzahl von Krankheiten unterschiedlichster Genese zusammengefasst. Gemeinsames Charakteristikum rheumatischer Erkrankungen ist der Schmerz, meist begleitet von weiteren Funktionseinschränkungen.
Da in der wissenschaftlichen Literatur Nomenklatur und Klassifikationen rheumatischer Erkrankungen nicht einheitlich geregelt sind, werden in der Arbeitshilfe die Begriffe Erkrankungen der Bewegungsorgane und rheumatische Erkrankungen im Wesentlichen synonym gebraucht.
Hiermit soll verdeutlicht werden, dass über die rheumatischen Krankheiten im engeren Sinne (zum Beispiel entzündlich-rheumatische Krankheiten) hinaus das breite Spektrum der unterschiedlichen Krankheiten der Bewegungsorgane einbezogen ist.
Die Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Rheumakranken der BAR aus dem Jahre 1993 wurde völlig neu bearbeitet, wobei die aktuellen Entwicklungen sowohl im medizinischen Bereich als auch im Leistungsrecht Berücksichtigung fanden. Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen beziehen sich auf das
SGB IX, das die Selbstbestimmung und Teilhabe des behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen in den Vordergrund stellt. In diesem Sinne wird in der Arbeitshilfe die Perspektive des betroffenen Menschen betont, unterstützt durch die Einbindung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (
ICF).
Die Arbeitshilfe will allen an der Rehabilitation Beteiligten einen Überblick über wichtige rheumatische Krankheitsbilder, rehabilitative Interventionen auf interdisziplinärer Ebene sowie über Leistungsträger, -angebote und -zugang vermitteln. Damit soll die Arbeitshilfe eine große Zielgruppe erreichen, insbesondere die Fachkräfte und einzelnen Berufsgruppen in der Rehabilitation sowie die am Rehabilitationszugang Beteiligten, wie Mitarbeiter bei den Leistungsträgern und Ärzte. Nicht zuletzt können die betroffenen Menschen selbst durch fundierte und verständliche Informationen über ihre Erkrankung bei einem möglichst selbstständigen Umgang mit der Erkrankung unterstützt werden.
[Aus: Information der Herausgebenden]