Der FIDA (Functional Independence in daily Activities) ist ein Instrument zur Messung der funktionellen Selbständigkeit bei Aktivitäten des täglichen Lebens. Der FIDA wurde als Fremdeinschätzungsinstrument entwickelt.
Die Items und die Art der Anwendung stehen in der Tradition von etablierten Assessments wie Barthel-Index (Mahoney & Barthel, 1965), Functional Independence Measurement (FIM) (Granger
et al., 1986) und SINGER (Funke
et al., 2009).
Ziel war es, ein Messinstrument zur Erfassung der funktionellen Selbständigkeit bei Alltagsaktivitäten zu entwickeln, das bezüglich der Anwenderfreundlichkeit möglichst nah an den Barthel-Index herankommt und dessen Messgenauigkeit an die des SINGER und des FIM heranreicht. Der FIDA lehnt sich an den Pflegebegriff des seit 1.1.2017 gültigen 2. Pflegestärkungsgesetz an. Danach ist eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit begrifflich an die Notwendigkeit der Inanspruchnahme personeller Hilfe bei Aktivitäten gekoppelt.
Der FIDA wurde mit dem Ziel entwickelt, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit abzubilden, wie sie beispielsweise nach einem Akutereignis wie Sturz oder Schlaganfall und in der Folge bestehendem Rehabilitationsbedarf häufig festzustellen sind. Hauptanwendungsfelder sind:
- Klassifikation der Schwere der Beeinträchtigung beziehungsweise des Unterstützungsbedarfs bei Aktivitäten des täglichen Lebens und
- Abbildung funktioneller Verbesserungen nach Intervention.
Für die Items wurde eine fünfstufige Skalierung gewählt, die zwischen der relativ groben Systematik des Barthel-Index und den sehr feinen Abstufungen von FIM oder SINGER liegt.
Die fünf Antwortalternativen sind:
(1) selbstständig / Fähigkeit vorhanden - Tätigkeit kann auch ohne Hilfsperson verrichtet werden,
ggf. mit Hilfsmittel die wenn zugänglich selbständig eingesetzt werden;
(2) selbstständig unter Beaufsichtigung / geringfügige Anregungen nötig - lediglich Beaufsichtigung oder verbale Hinweise / Anregung in geringem Umfang zur Unterstützung notwendig;
(3) überwiegend selbstständig - Selbstständigkeit über 50 Prozent, Hilfsperson übernimmt Teilhandlungen, Unterstützungsbedarf oder Aufsicht aber Hauptlast trägt Patient:in / Rehabilitand:in;
(4) überwiegend unselbstständig/Fähigkeit nur in geringem Maß vorhanden - Selbstständigkeit unter 50 Prozent, Übernahme von Teilhandlungen, ausgeprägter Unterstützungsbedarf, Hauptlast trägt Hilfsperson;
(5) unselbstständig / Fähigkeit nicht vorhanden - Tätigkeit/Verrichtung muss fast vollständig von Dritten übernommen werden, Mithilfe kaum möglich.
Die psychometrischen Eigenschaften wurden in der vorliegenden Studie geprüft.