Menschen mit Behinderungen haben Rechte.
Aber viele Menschen mit Behinderungen kennen ihre Rechte
noch nicht so gut.
Zu den Rechten gibt es viele Regeln.
Die Regeln stehen in Gesetz-Büchern.
Deshalb haben wir für Sie einen Wegweiser geschrieben.
Damit alle Menschen diese Regeln verstehen.
Und viele Informationen bekommen.
In Leichter Sprache gibt es 6 Hefte über die Regeln.
In diesem Heft (Heft 3) stehen die Regeln für Bildung und Ausbildung.
Jeder Mensch lernt sein ganzes Leben lang:
- Im Kindergarten.
- In der Schule.
- Bei der Arbeit.
Alle Menschen haben ein Recht zu lernen.
Alle Menschen sollen gut lernen können.
Menschen mit und ohne Behinderungen.
Egal, welche Behinderung sie haben.
Jeder Mensch soll so lernen, wie es für ihn oder sie am besten ist.
Der Unterricht soll so gemacht werden, dass alle etwas lernen.
Das ist eine Regel.
Die Regel wurde von Politikern und Politikerinnen
aus vielen Ländern der Welt vereinbart.
Sie steht in der:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Oder kurz:
UN-
BRK.
Manche sagen auch:
Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Vereinbarung hat noch viele weitere Regeln.
Dass alle gut lernen können steht in der Regel 24 von der Vereinbarung.
Deutschland hat diese Vereinbarung im Jahr 2009 unterschrieben.
Die Regeln in Deutschland müssen so sein
wie die Regeln in der Vereinbarung.
Dazu gibt es in Deutschland ein Gesetz
für Reha und Teilhabe.
Das Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch 9.
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 steht,
welche Leistungen es für Menschen mit Behinderungen gibt.
Damit Menschen mit Behinderungen gut lernen können.
Diese Leistungen heißen:
Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 stehen noch mehr Leistungen.
Zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Für Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.
Oder für Assistenz.
In diesem Heft stehen viele Leistungen zum Lernen.
Und für wen es diese Leistungen gibt.
Es stehen nicht alle Leistungen in dem Heft.