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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Blauer Parkausweis gilt europaweit - allerdings in jedem EU-Land unterschiedlich

Autor/in:

Moog, Anne

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

RehaTreff, 2014, 14. Jahrgang (Ausgabe 1), Seite 7, Ettlingen: AWS Medienverlag GmbH

Jahr:

2014

Der Text ist von:
Moog, Anne

Der Text steht in der Zeitschrift:
RehaTreff, 14. Jahrgang (Ausgabe 1), Seite 7

Den Text gibt es seit:
2014

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Seit dem 1. Januar 2011 gibt es den blauen EU-Ausweis für Autofahrer mit Behinderung. Dieser gilt, wie der Name sagt, europaweit. Leicht lässt sich denken, dass die Bestimmungen, die in Deutschland gelten, auch in der restlichen Europäischen Union gelten. Weit gefehlt, jedes Land bestimmt selbst darüber, wie weitgehend die Rechte und Freiheiten sind, die durch den blauen EU-Ausweis garantiert werden.

So kann einen das Nicht-Ziehen eines Parkscheins trotz Ausweis teuer zu stehen kommen. Aus Sicht der Autorin ist das von der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Einführung des EU-Parkausweises erklärte Ziel, dass sich Menschen mit Behinderungen unkomplizierter im Ausland bewegen können, nicht erreicht.

Wo bekommen Sie den Text?

Magazin RehaTreff
https://rehatreff.de/rehatreff-aktuell/

Magazin RehaTreff
https://rehatreff.de/rehatreff-aktuell/

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Referenznummer:

R/ZS0173/0026

Informationsstand: 28.05.2014