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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach Paragraf 2 Absatz 3 SGB IX

Voraussetzungen, Entscheidungen, Rechtsprechung

Autor/in:

Kayser, Ulrike

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

br - Behinderung und Recht, 2024, 63(07), Seite 181-188, München: Boorberg, ISSN: 0341-3888

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Kayser, Ulrike

Der Text steht in der Zeitschrift:
br - Behinderung und Recht, 63(07), Seite 181-188

Den Text gibt es seit:
2024

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollten nach § 2 Absatz 3 SGB IX schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit.

Der Beitrag beleuchtet die historische Entwicklung der gesetzlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Zudem werden die Ziele der Gleichstellung, ihre verwaltungsrechtliche Einordnung und der Ablauf des Verfahrens erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Voraussetzungen für eine Gleichstellung sowie den Entscheidungsprozessen der Arbeitsverwaltung.

Wo bekommen Sie den Text?

br - Behinderung und Recht; Fachzeitschrift für Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation
(vormals: Behindertenrecht - br; Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation)
https://www.boorberg.de/3413888

br - Behinderung und Recht; Fachzeitschrift für Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation
(vormals: Behindertenrecht - br; Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation)
https://www.boorberg.de/3413888

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0059/0407

Informationsstand: 02.05.2025