Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum
SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
Die Autorin befasst sich in dem Beitrag mit einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Kassel vom 20.05.2014. Das SG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Rentenversicherungsträger die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz während einer Stufenweisen Wiedereingliederung (StW) zu tragen hat. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei und argumentierte im Wesentlichen damit, dass es sich bei der StW nicht um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation handle.
Die Autorin distanziert sich ausdrücklich von dieser Argumentation und stellt überzeugend dar, dass die StW zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählt. Insbesondere zeigt sie auf, dass das Urteil des Gerichts im deutlichen Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht. Letztlich betont sie, dass das Urteil des SG Kassel nicht dazu führen sollte, dass sich die Träger der Rentenversicherung sowie andere Träger der medizinischen Rehabilitation ihrer Verantwortung zur Übernahme der im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung anfallenden Begleitkosten nach § 44 Sozialgesetzbuch IX entziehen.