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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A18-2021: Materiell-rechtliche Fragen der stufenweisen Wiedereingliederung

Anmerkung zu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. Mai 2020 - L 6 KR 100/15

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge A: Sozialrecht

Autor/in:

Dittmann, René

Herausgeber/in:

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2021, 12 Seiten

Jahr:

2021

Der Text ist von:
Dittmann, René

Den Text gibt es seit:
2021

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge A - Sozialrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

Am 28. Mai 2020 hatte das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern über unterhaltssichernde Leistungen und Fahrkosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung zu entscheiden. Der Autor stellt in diesem Beitrag die Entscheidung des LSG mit Blick auf diese materiell-rechtlichen Aspekte vor und bespricht sie.

Er stimmt dem LSG hinsichtlich der Zuerkennung eines Fahrkostenanspruchs gegen die beklagte Krankenkasse zu und geht auf die diesbezüglichen Streitfragen (Besteht eine leistungsgesetzliche Rechtsgrundlage im SGB V und ist die stufenweise Wiedereingliederung eine Hauptleistung der medizinischen Rehabilitation?) genauer ein. Kritisch sieht Dittmann die Entscheidung des LSG mit Blick auf die Zuständigkeit der Rentenversicherung für Leistungen im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung.

Er argumentiert, dass im vorliegenden Fall zum einen ein rentenversicherungsrechtlicher Anspruch auf Übergangsgeld als ergänzende unterhaltssichernde Leistung in Betracht kam und zum anderen auch ein Anspruch auf Fahrkosten gegen den Rentenversicherungsträger gegeben war.

Diesbezüglich hätte eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung gefunden werden müssen, da sich für diesen Einzelfall die vom Bundessozialgericht gefundene Zuständigkeitsregelung nicht eigne.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

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Referenznummer:

DVfRA2118

Informationsstand: 09.07.2021