Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum
SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
Die Autorin setzt sich im Beitrag kritisch mit einer Entscheidung des SG Leipzig (Urteil vom 08.09.2021 - S 22 KR 100/21) zur Erstattung von Fahrtkosten durch die Krankenkasse im Rahmen Stufenweiser Wiedereingliederung (§ 74
SGB V, § 44
SGB IX) auseinander.
Anders als das SG ordnet sie die Stufenweise Wiedereingliederung als selbstständige Leistung der medizinischen Rehabilitation ein. Zudem betont die Autorin, dass das
SGB IX auch in Bezug auf Krankenkassen Anwendung findet. Die Existenz von § 74
SGB V als eigene leistungsrechtliche Regelung zur Stufenweisen Wiedereingliederung ändere nichts an der Anwendbarkeit des § 44
SGB IX.
Der Anspruch auf Fahrkostenerstattung gegen die Krankenkasse resultiere daher aus § 60 Absatz 5
SGB V in Verbindung mit §§ 64 Absatz 1 Nummer 5, 73
SGB IX. Der Grundsatz des § 7
SGB IX stehe der Anwendung der Regelungen des
SGB IX aufgrund der ausdrückliche Bezugnahme auf § 73 Absatz 1 und 3
SGB IX in § 60 Absatz 5
SGB V nicht entgegen.