Vor dem Hintergrund der Institutsarbeit werden seit 2003 im
IQPR Diskussionsforen zu Rechts- und Sachfragen aus verschiedenen Bereichen aus den Themenfeldern Teilhabe und Prävention gepflegt. Seit 01.09.2006 werden die Diskussionsforen unter der Dachbezeichnung - Diskussionsforum Teilhabe und Prävention - weitergeführt und kontinuierlich fortentwickelt. Damit soll ein weiterer Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden, in dem auch Sie herzlich eingeladen sind, zu einzelnen Informationen Stellung zu nehmen oder einen eigenen Beitrag einzureichen.
Themenkomplexe aus dem Sozialgesetzbuch, insbesondere aus dem
SGB IX, sind in das Forum A - Leistungen zur Teilhabe und Prävention - und das Forum B - Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements - untergliedert.
Im Forum B ergeben sich enge Verknüpfungen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ziel ist es, die rechtswissenschaftliche Diskussion, Kommunikation und Weiterentwicklung von Rechtsfragen vor allem aus dem
SGB IX zu fördern sowie eine Behandlung in der Kommentarliteratur anzuregen. Sie richten sich in erster Linie an Kommentatoren des
SGB IX, aber auch an alle anderen an Rechtsfragen des
SGB IX und des Sozialgesetzbuchs interessierten Personen.
Das Forum C - Gutachten und Assessment - hat die Erörterung von Fragen der sozialmedizinischen Begutachtung und zu den immer wichtiger werdenden Assessmentverfahren zum Ziel. Thematisch ergeben sich Schnittbereiche mit den Rechtsfragen des
SGB IX. Angesprochen werden hier insbesondere Richter und Sozialmediziner, aber natürlich wiederum alle Personen, die ein entsprechendes Interesse an der Thematik besitzen.
Ende 2006 wurde das Forum D - Entwicklungen und Reformvorschläge im Recht der Teilhabe und Prävention - eingerichtet. Der Schwerpunkt soll auf der Erörterung neuer Gesetzesvorhaben aus den Bereichen Teilhabe und Prävention liegen, die zwar noch keine konkreten Praxisfragen aufgeworfen haben, bei denen dies aber abzusehen ist und die daher besonders diskussionswürdig sind. Damit bildet das Forum D eine Plattform für vorrangig wissenschaftliche Betrachtungen zum Recht der Teilhabe und Prävention.
Gegenstand des Infos ist die wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (
BAG) vom 12.07.2007 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (Aktenzeichen 2 AZR 716/06). Sie liegt, soweit sich aus der dazu veröffentlichten Pressemitteilung erkennen lässt, in wesentlichen Punkten auf einer Linie mit einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (
LAG) Hamm vom 24.01.2007.
In dem Beitrag werden die beiden Entscheidungen kurz vorgestellt und mit Blick auf die Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) für den Kündigungsschutz zusammenfassend erörtert. Hinsichtlich des Urteils des Bundesarbeitsgerichts kann dabei derzeit nur die Pressemitteilung (
Nr. 54-2007) zu Grunde gelegt werden. Es darf nach diesen Entscheidungen dennoch nunmehr als gesichert gelten, dass § 84 Absatz 2
SGB IX für alle Beschäftigten gilt und nicht auf Schwerbehinderte beschränkt ist. Ausdrücklich hat das
BAG zudem in seiner Pressemitteilung formuliert, dass das BEM eine Ausprägung des das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist. Welche genauen Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers das Bundesarbeitsgericht daraus herleiten wird muss noch abgewartet werden. Fest steht aber schon jetzt, dass die Anforderungen an die Darlegung und den Beweis, dass die krankheitsbedingte Kündigung letztes Mittel ist, gestiegen sind.